Reisebedingungen
- Natürlich führen wir unsere Reisen nur durch, wenn ein sicherer, problemloser Ablauf gewährleistet ist (also beim Zeitpunkt der Abreise keine Sperre oder Quarantäne bei der Einreise ins Zielland und kein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht). Ansonsten verschieben wir die Reise oder sagen diese ab. In diesem Fall erhältst du von der Toeffreisen AG eine Gutschrift oder eine Erstattung des Reisepreises (abzüglich allfälliger Spesen sowie der Bearbeitungsgebühr).
- Sollten Einreiseauflagen in den Transfer- und/oder im Zielland bestehen, müssen diese eingehalten werden (z.B. Impfzertifikat, Coronatest). Für die Erfüllung sämtlicher Einreise- und Coronakriterien bist du selbst verantwortlich.
- Sollten staatliche oder lokale Verordnungen bezüglich Corona bestehen, beispielsweise zu Abstands- und Hygieneregeln, können wir die Erfüllung einzelner Leistungen (z.B. Freizeit- und Wellnessangebote) nicht garantieren. Damit möglicherweise verbundene Einschränkungen rechtfertigen keine Minderungs- bzw. Schadenersatzansprüche.
- Bitte kläre mit deiner Reiseversicherung, ob und welche Leistungen diese in Bezug auf Corona allfällig übernehmen würde und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Stand: 05. Oktober 2022
Wir freuen uns sehr, wenn du immer wieder mit uns reist!
Deine Treue zu uns, belohnen wir ab der 5. Reise jeweils mit einem Rabatt von CHF 100 auf den ausgeschriebenen Reisepreis. Gültig für alle Buchungen ab einem Reisepreis von CHF 1'500 pro Person. Nicht kumulierbar mit anderen Rabattaktionen.
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind
integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen TOEFFREISEN AG und des
(der) Reiseteilnehmenden (im folgenden „Kunde“ genannt). Vorbehaltlich
abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind die gegenseitigen Rechte
und Pflichten der Vertragsparteien durch die vorliegenden Vertrags- und
Reisebedingungen geregelt. Bei allen vermittelten Reisen und
Dienstleistungen von Drittanbietern gelten die Allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen der zuständigen Gesellschaft(en).
1. Anmeldung
Durch die schriftliche oder mündliche Anmeldung, kommt zwischen dem
Kunden und TOEFFREISEN AG ein Vertrag zustande. Die TOEFFREISEN
AG empfiehlt, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig
durchzulesen.
2. Preise
2.1 Bearbeitungs- und Beratungsgebühren, Handlungspauschale
Für sämtliche Buchungen, Umbuchungen und Stornierungen berechnet
die TOEFFREISEN AG eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF
100/Person. Im Falle einer Annullation werden diese Gebühren nicht
erstattet. Bei Buchungen von geführten Touren oder individuellen Reisen
mit mindestens zwei Leistungen berechnet die TOEFFREISEN AG keine
Bearbeitungsgebühr. Bei Offerten erhebt die TOEFFREISEN AG eine vom
Aufwand abhängige Beratungsgebühr, die im Falle einer Buchung dem
Reisepreis angerechnet wird. Bei angenommenen Offerten stellt
TOEFFREISEN AG eine Handlungspauschale von CHF 500/Rechnung (bis
Reisewert CHF 10‘000), bei höherem Reisepreis CHF 1‘000/Rechnung, in
Rechnung, die allfällige Vorleistungen abdeckt. Die Buchung der
bestellten Leistungen nimmt die TOEFFREISEN AG nach Zahlungseingang
vor.
2.2 Preiserhöhungen
Bei nachträglicher Preiserhöhung durch Transportunternehmen (z.B.
Treibstoffzuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder
Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei
Mehrwertsteuern und dgl. können die Preise erhöht werden.
Preisänderungen werden aufgrund der tatsächlich entstehenden
Mehrkosten, zuzüglich Bearbeitungsgebühren, berechnet. Beträgt die
Preiserhöhung mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, innert fünf
Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Preise in Fremdwährungen
Preise, welche in Fremdwährungen aufgeführt sind, werden mit der
Bestätigung der Reise zum festgelegten Kurs (Tageskurs) umgerechnet.
2.4 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung und Bestätigung der gebuchten Reise oder
Dienstleistung ist mit Erhalt der Rechnung eine Anzahlung von 30% des
Reisepreises innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Die noch
verbleibende Restzahlung ist 60 Tage vor Reisebeginn fällig. Für
Flugtickets ist der gesamte Flugpreis gemäss Rechnung sofort zu 100%
zu begleichen. Es werden Überweisungen und Barzahlungen in CHF und
EUR akzeptiert. REKA wird nur nach Absprache und bis maximal CHF 500
akzeptiert. Die Reisedokumente stellt die TOEFFREISEN AG rechtzeitig vor
der Reise zu, frühestens jedoch nach Eingang der vollständigen Zahlung.
Bei Annahme einer Offerte für eine individuelle Reise behält die
TOEFFREISEN AG sich vor, eine Handlungspauschale zu berechnen gem.
Ziff 2.1. Diese ist nach Offertenannahme zu entrichten.
3. Umbuchungen oder Annullation
3.1 Umbuchung
Eine Umbuchung muss schriftlich erfolgen.
3.2 Annullation
Eine Annullation muss schriftlich erfolgen. Als Stichtag gilt jeweils das
Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung. Bei Annullation oder
Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Diese
Gebühren werden auch für Änderungen (z.B. Namens-änderungen,
anderes Reisedatum etc.) erhoben. Ausgenommen sind spezielle
Annullationsbedingungen, welche im Zusammenhang mit einzelnen
Produkten speziell erwähnt sind. Die Bearbeitungsgebühr ist durch keine
Versicherung gedeckt und muss in jedem Fall vom Kunden bezahlt
werden. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen
gemäss Ziff. 3.2.1.
3.2.1 Annullationskosten
Bei geführten Touren gelten, soweit bei der Programmbeschreibung oder
auf der Offerte/Rechnung keine speziellen Annullationsbestimmungen
publiziert sind, die nachfolgenden Annullationsbestimmungen jeweils zzgl.
der Bearbeitungsgebühr von CHF 100/Person:
bis 90 Tage vor Abreise 0%
89-60 Tage vor Abreise 30%
59-30 Tage vor Abreise 60%
ab 29 Tage vor Abreise 100%
Wird die Reise nicht angetreten (No Show), so gilt das als Annullation am
Abreisetag.
Bei individuellen Buchungen gelten, soweit auf der Offerte/Rechnung
keine speziellen Annullationsbestimmungen publiziert sind, die
nachfolgenden Annullationsbestimmungen jeweils zzgl. der
Annullationsgebühr von CHF 100/Person.
bis 60 Tage vor Abreise 30%
59-30 Tage vor Abreise 60%
ab 29 Tage vor Abreise 100%
Wird die Reise nicht angetreten (No Show), so gilt das als Annullation am
Abreisetag.
Für Flüge, Fähren, Züge und Mietfahrzeuge gelten die Annullierungsbedingungen
der entsprechenden Anbieter.
3.2.2 Annullationsschutz
Die TOEFFREISEN AG empfiehlt den Abschluss einer
Annullierungskostenversicherung. Im Falle einer Annullierung bleibt die
Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet. Verzichtet
der Kunde auf den Abschluss einer Versicherung, so bestätigt er damit,
über eine private Versicherungsdeckung zu verfügen. Die allgemeinen
Bedingungen auf dem Versicherungsausweis sind zu beachten.
3.3 Annullation durch TOEFFREISEN AG
Es steht im Ermessen von TOEFFREISEN AG, Reisen infolge
ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, Höhere Gewalt etc. nicht
durchzuführen. In diesem Fall wird dem Kunden der einbezahlte Betrag,
abzüglich eventueller Spesen, und der Bearbeitungsgebühr zurück
erstattet. Bei Abbruch der Reise vergütet die TOEFFREISEN AG dem
Kunden die ersparten Aufwendungen. Nicht zurückvergütet werden die
Bearbeitungsgebühren. Ein weiterer Anspruch gegenüber TOEFFREISEN
AG besteht nicht.
3.4 Ersatzperson
Muss der Kunde die Reise annullieren, so kann an seiner Stelle eine
Ersatzperson die Reise antreten, sofern dies auch von den übrigen
Tarifpartnern her möglich ist (Flug, Schiff etc.). Die Ersatzperson muss
bereit sein, das Reisearrangement unter den mit dem zurücktretenden
Kunden vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.
3.5 Reiseabbruch
Sollte der Kunde die Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig
abbrechen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises
und der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
3.6 No Show
Wenn der Kunde zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät
erscheint, kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.
Verpasst der Kunde den Rückflug, so muss auf eigene Kosten ein
anderer Rückflug gebucht werden. Dies gilt insbesondere bei
Flugplanänderungen. Der Kunde ist verpflichtet, 48 Std. vor Rückflug bei
dem Tourleiter oder direkt bei der Fluggesellschaft die Rückflugzeiten zu
bestätigen.
4. Versicherungen
Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen, ausser
diese seien in der Bestätigung detailliert aufgeführt. Es ist
Eigenverantwortung des Kunden zu prüfen, ob er ausreichend versichert
ist (Annullations-, Kranken-, Unfall-, Sachtransport- oder sonstige
Versicherung).
5. Mietmotorräder
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug stets pfleglich zu behandeln
und es nur für Zwecke zu verwenden, für die es auch tatsächlich geeignet
ist. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, Gesetze und Verkehrsregeln
einzuhalten und den Anweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. Bei
Verstössen gegen die Mietbedingungen ist der Tourleiter berechtigt, das
Fahrzeug einzuziehen und den Mieter von der Tour auszuschliessen.
Ansprüche auf Rückerstattung des Reise- und Mietpreises oder
Schadenersatzansprüche gegen TOEFFREISEN AG entstehen nicht. Sollte
das Fahrzeug während einer Tour einen Schaden erleiden, der vor Ort
nicht ohne weiteres behoben werden kann, so entstehen dem Mieter
daraus keine Ansprüche auf Rückerstattung des Reise- und Mietpreises,
gleich ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein
Verschulden eingetreten ist.
Sollte ein gebuchtes oder beschädigtes Modell, aus welchen Gründen
auch immer, nicht bereit gestellt werden können, ist der Vermieter
berechtigt, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzmotorrad oder ein
Motorrad der höheren Klasse ohne Mehrkosten zur Verfügung zu stellen.
Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Vermieter. Das jeweilige
Ersatzmotorrad kann von einem anderen Hersteller mit abweichender
Ausstattung sein. Grundsätzlich ist der Fahrer/Mieter für die Einhaltung
aller gesetzlichen Bestimmungen und der Mietbedingungen des
Vermieters verantwortlich.
Grundsätzlich wird jeder Motorrad-Mietvertrag zwischen dem Vermieter
und dem Mieter geschlossen. Die TOEFFREISEN AG als Reiseveranstalter
nimmt hierbei lediglich die Funktion eines Vermittlers ein. Das gilt auch,
wenn ein Mietfahrzeug bei einer geführten Tour im Reisepreis enthalten
ist.
6. Wetterbedingungen und Routenverlauf
Aufgrund von aktuellen Wetterbedingungen behält sich TOEFFREISEN AG
vor, die Tourroute, Unterkünfte und andere Leistungen nach
Notwendigkeit zu ändern. TOEFFREISEN AG trägt für tourbeeinflussende
Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises und muss mögliche
Mehrkosten für Zusatzübernachtungen selber begleichen. Toeffreisen AG
versucht diese Kosten so gering wie möglich zu halten.
7. Pass, Visa, Impfungen
Der Kunde ist für die Einhaltung der individuellen Pass-, ID, Visa- und
Impfvorschriften, sowie das Mitführen von Führerausweis und allen
notwendigen Reisedokumenten selbst verantwortlich. Die TOEFFREISEN
AG übernimmt keine Haftung, falls ein Kunde wegen nicht
vorschriftsmässiger Reisedokumente nicht befördert werden kann. Es
besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
8. Haftung
8.1 Allgemein
Die Haftung der TOEFFREISEN AG ist in jedem Fall auf die Höhe des
vereinbarten Reisepreises beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren
Schaden.
8.2 Haftung, Ausschluss
TOEFFREISEN AG haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn die
Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages
zurückzuführen ist auf Versäumnisse des Kunden, auf höhere Gewalt oder
auf Ereignisse, welche TOEFFREISEN AG oder ein Dienstleistungsträger
trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorsehen oder abwenden konnte.
TOEFFREISEN AG haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm
die auf Streiks, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche
Massnahmen, Verspätungen von Dritten etc. zurückzuführen sind. Es wird
dringend geraten, bei der Reiseplanung mögliche Verspätungen zu
berücksichtigen.
8.3 Personenschäden
TOEFFREISEN AG übernimmt keinerlei Haftung bei Personenschäden
des/der Kunden (Tod oder Körperverletzung) und allfällig finanzielle
Schäden für die Dauer der gesamten Reise. Dies gilt insbesondere für
Haftungsfälle, die im Zusammenhang mit der Benützung eines eigenen
oder fremden Fahrzeuges (Motorrad, Auto) oder Sportgerätes eintreten.
8.4 Wertgegenstände, Zahlungsmittel, Dokumente
Die TOEFFREISEN AG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der
Kunde für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld,
Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Ausweise usw.
selber verantwortlich ist. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe
aufzubewahren. Gegenstände dürfen auf keinen Fall im unbewachten
Begleit-fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen gelassen
werden. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haftet die
TOEFFREISEN AG nicht.
8.5 Lokale Veranstaltungen
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der
Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken
verbunden sind (besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es
liegt in der Verantwortung des Kunden, an einer solchen Veranstaltung
oder Aktivität teilzunehmen. Die TOEFFREISEN AG haftet für die korrekte
Erfüllung dieser Verträge, oder bei Schädigungen, nicht.
9. Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Ausschreibung oder
sind die Leistungen anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen diese
unverzüglich an Ort und Stelle dem Reiseleiter oder dem
Dienstleitungsunternehmen, welches diese Leistungen erbringen sollte,
bekannt gegeben werden. Führt dies zu keiner Lösung, so ist der Kunde
verpflichtet, von der Vertretung oder dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen
eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche
die Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die Beanstandungen müssen
spätestens zwei Wochen nach Rückreise schriftlich bei TOEFFREISEN AG
vorliegen, ansonsten erlischt jeder Schadenanspruch.
10. Programmänderungen
10.1. Allgemein
TOEFFREISEN AG behält sich auch im Interesse des Kunden vor,
Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen, z.B. Unterkunft,
Transportart und Transportmittel etc. zu ändern, wenn es die Umstände
erfordern.
10.2. Verspätungen und Annullationen
Bei Verspätung von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem
Grund, übernimmt die TOEFFREISEN AG keine Haftung für Schäden, wie
bspw. Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten etc.
übernehmen. Ebenso sind bei Annullationen von Flügen durch die
Fluggesellschaft die Folgekosten vom Passagier zu übernehmen.
11. Sicherstellung der Kundengelder
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Pauschalreisen sind die
Kundengelder im Rahmen dieses Gesetzes sichergestellt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und TOEFFREISEN AG ist
ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Belp/BE.
13. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte sich der Kunde an den
unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe wenden. Der
Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire und
ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer
Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.
14. Haftungsverzichtserklärung
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung
ausdrücklich zu:
Ich bin mir den Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die
Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich
damit einverstanden, dass weder TOEFFREISEN AG noch deren
Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden jeglicher Art sowie andere auftretende Störungen, die
der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir
bekannt, dass TOEFFREISEN AG auch nicht für das Fehlverhalten anderer
Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden
Verkehrsregeln der einzelnen Staaten zu beachten, die Regeln der
Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein
Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die
Anforderungen, die eine Motorradtour an mich stellt und verfüge über
einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender
Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
15. Datenschutzrichtlinien
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzrichtlinien auf unserer Homepage.
In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer für den Inlandteil
inbegriffen.
Stand: 05. Oktober 2022
Die TOEFFREISEN AG ist Mitglied der Swiss Travel Security, eine von STAR gegründete selbständige Stiftung. Dadurch sind eure Kundengelder vollständig abgesichert. Denn eure Sicherheit ist uns wichtig!
Für ausführliche Informationen klickst du einfach das STS Zeichen unten an.
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Dein Reiseziel steht fest. Nun willst du sicher gehen, dass deine Rückreise nicht ins Wasser fällt.
Es bürgt für:
- Sicherstellung des einbezahlten Reisegeldes und der Rückreise bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters
- individuelle, persönliche Beratung
- seriöse, verlässliche Vertragspartner
Sind Impfungen vorgeschrieben? Was müssen wir für die Gesundheit beachten?
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Frage auch bei deinem Hausarzt nach!
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Das Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) gibt nützliche Informationen zur deiner Reiseplanung ab.
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Telefonische Erreichbarkeit:
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09.00 - 17.00 Uhr
Termine in unserem Büro bitte nur nach Absprache.